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Beurlaubung
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In dringenden Fällen (besondere familiäre, religiöse, sportliche Feste und Veranstaltungen) können Eltern einen Antrag auf Befreiung vom Unterricht stellen. Dieser Antrag muss a) schriftlich, b) rechtzeitig, c) mit Angabe des Grundes und d) bei Beurlaubungen bis zu zwei Tagen an den Klassenlehrer, sonst an den Schulleiter gerichtet werden. Beurlaubungen vor und nach den Ferien sind laut Erlass des Schulministeriums grundsätzlich nicht möglich. Über Ausnahmen in ganz besonderen Fällen entscheidet der Schulleiter oder die Bezirksregierung in Düsseldorf. Ein Antrag auf Beurlaubung vor oder nach den Ferien muss immer sechs Wochen im voraus an den Schulleiter gestellt werden. Unentschuldigtes Fehlen wird mit hohen Geldbußen geahndet.
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