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Blauer Brief:
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Wenn, abweichend vom Halbjahreszeugnis, nicht ausreichende Leistungen in einem oder mehreren Fächern die Versetzung gefährden, werden die Erziehungsberechtigten ca. 10 Wochen vor dem Versetzungstermin (spätestens 6 Wochen vorher) schriftlich darüber informiert. Diese Nachricht soll bewirken, dass durch besonderen Einsatz und eine Verbesserung der Leistungen die Anforderungen für eine Versetzung doch noch erfüllt werden.
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