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Erprobungsstufe
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Die Klassen 5 und 6 bilden eine pädagogische Einheit. Von Klasse 5 zu Klasse 6 gibt es keine „Nichtversetzung“. Am Ende der Erprobungsstufe sollte für jeden Schüler klar sein, ob die Realschule die richtige Schulform für ihn ist. Ggf. regt die Erprobungsstufenkonferenz einen Schulformwechsel an.
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