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Freistunden
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Freistunden sind für Schüler der Sekundarstufe I nicht vorgesehen. Bei sogenannten ad-hoc-Vertretungen kann wegen Lehrermangels eine Betreuung von zwei Klassen durch einen Lehrer notwendig sein. Die Klasse unterliegt auch bei zeitweiliger Abwesenheit des Lehrers der Aufsicht, ein diszipliniertes und verantwortungsvolles Verhalten der Schüler kann eingefordert werden.
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