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Klassenpflegschaft
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Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Erziehungsberechtigten der Schüler einer Klasse (nur ein Erziehungsberechtigter pro Schüler ist stimmberechtigt). An den Sitzungen der Klassenpflegschaft nimmt der ®Klassenlehrer in der Regel mit beratender Stimme teil. Dies gilt ab Klasse 7 auch für den ®Klassensprecher. Aus ihrem Kreis wählen die Mitglieder einen Klassenpflegschaftsvorsitzenden und einen Stellvertreter für die Dauer eines Schuljahres. Diese vertreten die Klasse in der ®Schulpflegschaft (der Stellvertreter nur mit beratender Stimme).
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