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Krankheit außerhalb der Schule
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Falls ein Schüler erkrankt ist, sollen die Erziehungsberechtigten die Schule am ersten Tag der Erkrankung telefonisch benachrichtigen (Rufnummer: 02157/ 812356, möglichst zwischen 7.30 Uhr und 8.00 Uhr). Spätestens am 4. Krankheitstag sollte man sein Kind erneut telefonisch entschuldigen. Am Tag der Rückkehr ist in den Klassen 5 und 6 dem Klassenlehrer ®Entschuldigungsschreiben zu übergeben; in den Klassen 7-10 wird dieses Schreiben zunächst den Fachlehrern in den Differenzierungsfächern und dann erst dem Klassenlehrer vorgelegt.
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