|
Krankheit in der Schule
|
|
|
Wird ein Schüler während des Schulvormittages krank, hat sich dieser beim Klassenlehrer oder ggf. im Sekretariat zu melden, damit die Eltern informiert werden können. Voraussetzung dafür ist die gesicherte telefonische Erreichbarkeit der Eltern. Der erkrankte Schüler soll dann von der Schule abgeholt werden bzw. die Erziehungsberechtigten bestimmen, ob er alleine nach Hause gehen darf. Ohne das Einverständnis der Eltern muss ein Schüler bis zum regulären Schulschluss in der Schule (Krankenliege) verbleiben. In Notfällen verständigt die einen Rettungswagen bzw. das Krankenhaus.
|
|
|
|
|