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Ordnungsmaßnahmen
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Ordnungsmaßnahmen dienen der geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule sowie dem Schutz von Personen und Sachen. Sie können angewendet werden, wenn ein Schüler Pflichten verletzt. Ordnungsmaßnahmen sind u.a.: a) der schriftliche Verweis, b) die Überweisung in eine parallele Lerngruppe, c) der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht, d) die Androhung der Entlassung von der Schule, e) die Entlassung von der Schule. Über Ordnungsmaßnahmen entscheidet in der Regel der Schulleiter nach Anhörung des Schülers. Die Eltern und der Klassenlehrer haben vor der Entscheidung eine Gelegenheit zur Stellungnahme.
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