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Schulpflegschaft
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Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden bilden die Schulpflegschaft. Die Vertreter der Klassenpflegschaftsvorsitzenden können mit beratender Stimme an den Sitzungen der Schulpflegschaft teilnehmen. Die in der Schulpflegschaft vertretenen Eltern begleiten die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit Anregungen, Verbesserungsvorschlagen, und Aktivitäten. Anträge aus der Schulpflegschaft werden in der Schulkonferenz behandelt. Die Schulpflegschaft wählt einen Vorsitzenden sowie 5 weitere Elternvertreter für die Schulkonferenz.
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