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Sportbekleidung
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Die Sporthallen dürfen nur mit nichtfärbenden, hellen, abriebfesten Schuhsohlen betreten werden. Die Sportschuhe dürfen nicht schon auf dem Schulweg getragen werden (Sauberkeit). Spezielle Sportkleidung (d.h. Sportkleidung die nicht anschließend im Unterricht getragen wird) ist Voraussetzung. Für den Schwimmunterricht benötigen die Schüler Badebekleidung, ein Handtuch und Seife. Die Schüler, die nicht schwimmen, müssen im Schwimmbad in Bade- oder leichter Sportbekleidung dem Unterricht folgen.
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